Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ICT LearnHub AG
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Aus- und Weiterbildungsangebote (inklusive Erlebnistage) sowie für Raumvermietungen der ICT LearnHub AG (nachfolgend «ICT»).
2. Aus- und Weiterbildung
2.1. Anmeldung
Jede Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet den Teilnehmenden zur fristgerechten Bezahlung der Aus- und Weiterbildungskosten gemäss den Anmeldungsunterlagen. Mit der Anmeldung bestätigt der/die Teilnehmende, die AGB und die Zulassungsbedingungen zum Bildungsangebot zur Kenntnis genommen zu haben. Nach der Anmeldung zu einer Aus- und Weiterbildung erhält der/die Teilnehmende eine Anmeldebestätigung mit verbindlichen Zahlungsanweisungen. Das Nichtbezahlen gilt nicht als Abmeldung.
Die für den Bildungsgang relevanten Unterlagen, die ebenfalls Bestandteil des Vertrages sind, werden am ersten Unterrichtstag verteilt und können auf Wunsch angefordert bzw. eingesehen werden. Aktualisierungen und Reglementsänderungen sind vorbehalten.
2.2. Kosten
Die Kosten für die Aus- und Weiterbildung sind den Anmeldungsunterlagen zu entnehmen, und verstehen sich, wo nicht anders erwähnt, exklusive Lehrmittel, Schulmaterialien oder Nebenleistungen wie Reisespesen, Verpflegung etc. Kosten für externe Aktivitäten sowie externe Prüfungen sind nicht inbegriffen und gehen zulasten des Teilnehmenden.
Die Kosten werden in der Regel periodisch, bei Vertragslaufzeiten unter einem Semester einmalig in Rechnung gestellt und sind vor Ausbildungsbeginn zu bezahlen. Im Fall einer Rechnungsstellung später als 10 Tage vor Ausbildungsbeginn hat die Zahlung innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen.
Bei Zahlung der Kosten in Raten ist die 1. Rate bei Ausbildungsbeginn fällig. Die weiteren Raten nach Vereinbarung sind gemäss Einzahlungsschein monatlich zu entrichten. Einschreibegebühren, Prüfungsgebühren und Nebenkosten werden separat erhoben.
Preisänderungen bleiben vorbehalten, insbesondere wegen Änderungen der Kantonsbeiträge oder Konzeptänderungen.
Bei Zahlungsverzug kann ein Ausschluss vom Bildungsgang erfolgen.
2.3. Durchführung
Die ICT ist berechtigt, Bildungsgänge bei zu geringer Teilnehmerzahl nicht durchzuführen. Bei einem Ausfall von Lehrpersonen kann die ICT, sofern kein fachlich ebenbürtiger Ersatz zur Verfügung steht, die Durchführung absagen. In der Regel wird bei geringer Teilnehmerzahl versucht, durch Kursumbuchungen, Stundenreduktionen oder Preisanpassungen eine für beide Seiten befriedigende Lösung zu finden.
Sollte ein Bildungsgang nicht durchgeführt werden können, erfolgt die Absage an bereits angemeldete Teilnehmer so rasch wie möglich, spätestens 10 Tage vor Ausbildungsbeginn.
Bei Absage eines Bildungsgangs durch ICT werden die Kurskosten und Nebenkosten, soweit bereits bezahlt, zurückerstattet.
Die Bildungsgänge können jederzeit ohne Vorankündigung modifiziert werden. So können z.B. Unterrichtstage und -zeiten, die Anzahl Lektionen, Lerninhalte sowie Prüfungen laufend den internen und externen Erfordernissen angepasst werden, sofern sie den Gesamtcharakter des Bildungsgangs bzw. Abschlusses nicht massgeblich verändern.
Die Bestätigung der Zulassung zu externen Prüfungen (eidg. Fachausweis / eidg. Diplom), ist beim zuständigen Prüfungsanbieter einzuholen und liegt in der Verantwortung des Teilnehmenden. Wird ein Studiengang welcher auf eine eidg. Prüfung vorbereitet besucht, sind die Kosten des Bildungsgangs unabhängig der Prüfungszulassung geschuldet.
2.4. Abmeldung vor Ausbildungsbeginn
Bei Nichtantritt eines Bildungsgangs sind Kosten wie folgt geschuldet:
- bis 31 Tage vor Ausbildungsbeginn: Einschreibegebühr;
- 30 oder weniger Tage vor Ausbildungsbeginn: Einschreibegebühr sowie die Kurskosten für die erste Periode (z. B. Quartal, Semester) bzw. bei kürzeren Bildungsgängen mit einmal fälligem Kursgeld, 100 % davon.
Eine Abmeldung hat schriftlich und eingeschrieben zu erfolgen.
2.5. Vertragsauflösung / Ausschluss Bildungsgang
Der Vertrag gilt für die in der Anmeldung vereinbarte Dauer des Bildungsangebots. Vorbehalten sind die Auflösung in gegenseitigem Einvernehmen, die Auflösung aufgrund Nichterfüllung qualifizierter Auflagen sowie die Auflösung von Gründen, die eine Fortführung des Ausbildungsverhältnisses unzumutbar erscheinen lassen.
Eine vorzeitige, einseitige Vertragsauflösung durch die ICT ist möglich, wenn der/die Teilnehmende die vertraglichen Verpflichtungen verletzt oder die Qualifikationsanforderungen nicht erfüllt. In allen Fällen der Vertragsauflösung bleiben die Ausbildungskosten für das laufende Semester bzw. das laufende Modul geschuldet.
2.6. Erlebnistage
Die Erlebnistage sind für Teilnehmende gedacht, welche einen Einblick in die ICT-Berufe erhalten wollen. Für die Erlebnistage müssen sich die Teilnehmenden über die Website anmelden. Die Eltern haften für die minderjährigen Kinder. Bei kurzfristigen Abmeldungen oder Nichterscheinen wird eine Umtriebs-Gebühr verrechnet.
3. Raumvermietung
3.1. Raumvermietung-Anfrage / Verfügbarkeit
Räume können nach einer Raumvermietung-Anfrage nach Absprache und Verfügbarkeit für die Nutzung von Konferenzen, Tagungen oder Seminare gemietet werden.
3.2. Preise und Rechnungstellung
Die Preise gemäss jeweils geltender Preisliste (abrufbar auf Website ict-learnhub.ch) verstehen sich exkl. MwSt. Das Verbrauchsmaterial wird separat in Rechnung gestellt.
Annullierungen müssen schriftlich der ICT mitgeteilt werden. Die Annulationskosten werden je nach Vorlaufzeit in Rechnung gestellt, und betragen ab 7 Tage vor der Nutzung 50% der Raummiete, bis 3 Tage vorher 100% der Raummiete. Bereits entstandene Aufwände für Zusatzdienstleistungen sind in jedem Fall vom Nutzer zu tragen.
3.3. Nutzung / Sauberkeit / Hausordnung / Haftung
Die Räume dürfen nur für die angegebene Veranstaltung bzw. den angegebenen Zweck benutzt werden. Für das Einrichten des Raumes ist der Nutzer zuständig.
Der Nutzer übernimmt den gemieteten Raum in gereinigtem Zustand. Die Rückgabe hat in aufgeräumtem Zustand zu erfolgen. Bei starker Verschmutzung wird ein Reinigungszuschlag nach Aufwand verlangt.
Der Nutzer ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellte Infrastruktur mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln, und haftet gegenüber dem Vermieter für Beschädigungen und Verluste, die durch den Nutzer oder Dritte verursacht werden. Allfällige bestehende Mängel oder während der Veranstaltung entstandene Schäden sind umgehend zu melden.
Die Hausordnung ist zu befolgen.
4. weitere Bestimmungen
4.1. Haftungsausschluss und Versicherung
Für alle von ICT organisierten Aus- und Weiterbildungen sowie Veranstaltungen schliesst die ICT jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Eine ausreichende Versicherungsdeckung (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) ist alleinige Sache der Teilnehmenden. Das Benutzen der Anlagen beim ICT erfolgt auf eigene Gefahr.
Aus dem Nichterreichen von Lernzielen/-erfolg können keine Rechte abgeleitet werden, insbesondere keine Rückerstattung von Kosten des Bildungsgangs.
4.2. Datenschutz
Grundsätzlich gelten in Bezug auf personenrelevante Daten die Vorgaben des Schweizer Datenschutzgesetzes. Mit der Anmeldung gibt der Teilnehmende sein Einverständnis, dass seine Daten gespeichert und innerhalb der ICT genutzt werden können. Ausserdem können Adressangaben an Lehrpersonen und andere Kursteilnehmer weitergegeben werden, soweit es für die Organisation des Bildungsgangs sinnvoll bzw. erforderlich ist. Die ICT hat das Recht, Bilder von Kursteilnehmern, welche im Rahmen von Bildungsveranstaltungen, Diplom- und Prüfungsfeiern u. ä. aufgenommen worden sind, zu veröffentlichen.
Die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit den Aus- und Weiterbildungen sowie Veranstaltungen unterliegt der Datenschutzerklärung, online abrufbar auf der Website ict-learnhub.ch.
Die Datenschutzerklärung erläutert den Umgang der ICT mit Personendaten unter anderem im Zusammenhang mit den Aus- und Weiterbildungen der ICT und enthält insbesondere Angaben dazu, wofür Personendaten bearbeitet werden, wie sie gegebenenfalls weitergegeben werden und welche Rechte betroffene Personen mit Bezug auf ihre Personendaten haben. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmende die damit gemäss Datenschutzerklärung verbundene Bearbeitung seiner Personendaten.
4.3. Programm-, Preis- und AGB-Änderungen
Die ICT behält sich das Recht vor, das Programm, die Preise sowie die AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltende Version, welche für den Vertragsabschluss nicht einseitig geändert werden kann.
4.4. Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, so werden dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile nicht beeinträchtigt.
In einem solchen Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine zulässig wirksame Bestimmung zu ersetzen, durch die der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann und die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.
4.5. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit der ICT ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar, unter vollständigem Ausschluss des Kollisionsrechts. Der Gerichtsstand ist soweit zulässig am statutarischen Sitz der Gesellschaft.
Mägenwil, im November 2024